B 197
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B 197
berechtigt zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Auch dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform fallen in diese Kategorie
Das Mindestalter für den Erwerb des B197 Führerscheins beträgt 18 Jahre.
FAQ's
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Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungsstunden. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler ab. Wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden so gering wie möglich zu halten, ohne unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Zusatzgebühren für TÜV und Verwaltung fallen unabhängig von den Fahrschulpreisen an. Diese Gebühren werden nicht an die Fahrschule gezahlt und können bei uns erfragt werden.