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Anhänger Führerschein

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Klasse B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt dazu, ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 Kilogramm plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm zu führen. Falls das Kraftfahrzeug eine geringere zulässige Gesamtmasse als 3500 Kilogramm hat, darf der Anhänger auch schwerer als 750 Kilogramm sein. In diesem Fall darf jedoch die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten.

Die B96-Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B ermöglicht es, mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger zu ziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 Kilogramm nicht überschreiten darf.

Mindestalter: 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre), Vorbesitz: keiner, eingeschlossen: AM und L.

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre), Vorbesitz: B.

FAQ's

Du hast Fragen an uns? Schreibe uns eine Nachricht oder rufe uns an. Wir freuen uns darauf Dir helfen zu können. 

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungsstunden. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler ab. Wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden so gering wie möglich zu halten, ohne unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

 

Zusatzgebühren für TÜV und Verwaltung fallen unabhängig von den Fahrschulpreisen an. Diese Gebühren werden nicht an die Fahrschule gezahlt und können bei uns erfragt werden.

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