Fahrschule Hahn Yvonne & Thorsten

86343 Königsbrunn, Bürgermeister-Wohlfarth-Str. 95

Tel. 0178 3333320

Was tun, wenn ich wegen Krankheit nicht an einer geplanten Prüfung teilnehmen kann?

Solltest du an einer Prüfung nicht teilnehmen können, musst du dies selbstständig und unverzüglich dem TÜV mitteilen.

Du kannst Informationen zur Nichtteilnahme an einer theoretischen oder praktischen Prüfung (bspw. Krankheit) ganz einfach über die Homepage vom TÜV übermitteln. Auch Atteste können direkt hochgeladen werden. Damit wird sicher gestellt, dass diese Informationen schnell und zuverlässig beim TÜV eingehen und entsprechend berücksichtigt werden können. Die Webseite ist hierfür entsprechend angepasst und bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche zur Eingabe und Übermittlung der Daten.

Allein die Mitteilung an deine Fahrschule oder deinen Fahrlehrer, dass du die Prüfung nicht antreten kannst, ist nicht ausreichend.

Die Verantwortung für die rechtzeitige Mitteilung beim TÜV liegt bei den Fahrschülerinnen und Fahrschülern selbst.

Sobald du feststellst, dass du an deiner Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen kannst, informiere unverzüglich und vor dem vereinbarten Termin das TÜV-Kundenservicecenter.

Im Krankheitsfall besteht dann die Möglichkeit bis zu 7 Tage nach deinem Prüfungstermin ein ärztliches Attest einzureichen. Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Dateigröße: max. 5 MB.

Alle weiteren Informationen findest du auf der Website vom TÜV-Süd.

www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq