Fahrschule Hahn Yvonne & Thorsten
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Scheibenwischer bedient - Bussgeld
Handyverbot für Autofahrer
Bei Regenwetter sollten Autofahrer ihren Scheibenwischer einschalten. Doch was, wenn sich dessen Intervalle nur per Touchscreen einstellen lassen?
Ablenkung mit Folgen: Ein Autofahrer war bei Regen von der Fahrbahn abgekommen, als er über den Touchscreen in der Mittelkonsole die Intervalle der Scheibenwischer einstellen wollte.
Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte dieses Urteil.
Begründung: Fest eingebaute Touchscreens dürfen nur bedient werden, wenn ein kurzer, den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasster Blick genügt. Dabei ist es unerheblich, ob der Bildschirm zur Steuerung des Scheibenwischers oder anderer Funktionen dient.
Der Fahrer darf nicht abgelenkt werden. Was bedeutet dies für Autofahrer?
Die Bedienung von Touchscreens wird rechtlich ähnlich behandelt wie Handyverstöße. Auch fahrzeugbezogene Funktionen fallen unter diese Regelung. Die Bedienung ist nur erlaubt mit einem kurzen Blick auf den Bildschirm oder Sprachbefehl.
Tipps für sicheres Fahren
Um Bußgelder zu vermeiden und sicher zu fahren, sollten Sie diese Hinweise beachten: Wichtige Einstellungen vor Fahrtantritt vornehmen Im Zweifelsfall anhalten, um Einstellungen zu ändern Wenn möglich, Sprachsteuerung oder Lenkradtasten verwenden.


